Ernennung von Monika Schneider zur Schiedsperson und Jürgen Mehrbreier zur stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Haßloch

und 40-jähriges Dienstjubiläum des ausgeschiedenen Schiedsmannes Hans Bendel
Von links nach rechts: Tobias Meyer (Bürgermeister der Gemeinde Haßloch), Gerhard Heitz (ausgeschiedener stellv. Schiedsmann), Monika Schneider (Schiedsfrau), Hans Bendel (ausgeschiedener Schiedsmann), Jürgen Mehrbreier (stellv. Schiedsmann), Susanna Braun (Direktorin des Amtsgerichts) Foto: Schwamm

Am Mittwoch, den 11. Oktober 2023, hat die Direktorin des Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Susanna Braun, auf Vorschlag des Gemeinderates Haßloch in einer kleinen Feierstunde Frau Monika Schneider zur neuen Schiedsperson und Herrn Jürgen Mehrbreier als Vertreter für den Schiedsamtsbezirk Haßloch mit Wirkung ab 11. Oktober 2023 ernannt. Die bisherigen Amtsinhaber, Herr Hans Bendel und Herr Gerhard Heitz, welche aus gesundheitlichen Gründen das Amt abgeben wollten, wurde antragsgemäß entlassen.
Frau Braun dankte Herrn Bendel und Herrn Heitz für ihr Engagement in ihrer fast 10-jährigen Amtszeit.
Frau Schneider, Juristin im Ruhestand, und Herrn Mehrbreier, Industriemeister im Ruhestand, wünschte Frau Braun in ihrer neuen Tätigkeit viel Erfolg.
Auch Tobias Meyer, Bürgermeister der Gemeinde Haßloch, ist zum Termin erschienen, dankte den scheidenden Schiedsmännern und gratulierte den Nachfolgern. „Haßloch ist in solchen Fragen manchmal besonders“, gab Herr Meyer den neu bestellten Schiedspersonen mit auf den Weg.
Zum Abschied wurde Herrn Bendel neben der Dankurkunde anlässlich des Ausscheidens aus dem Schiedsamt ferner eine Dankurkunde der Ministerpräsidentin Malu Dreyer aufgrund Vollendung des 40-jährigen Dienstjubiläums mit Glückwünschen vom Staatssekretär des Ministeriums für Justiz, Herrn Dr. Frey, überreicht. Frau Braun würdigte Bendels Einsatz für das Land und sprach ihm Dank und Anerkennung aus.
In Rheinland-Pfalz nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner als Ehrenbeamte des Landes wesentliche Aufgaben im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung wahr. So kann beispielsweise die Staatsanwaltschaft bestimmte minder schwere Straftaten auf den Privatklageweg verweisen, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Schiedsleute werden dann im Rahmen des sogenannten Sühneversuchs tätig. In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten, die dem Landesschlichtungsgesetz unterfallen, bedarf es ebenfalls zwingend des vorherigen Versuchs einer außergerichtlichen Streitbeilegung, zum Beispiel in bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Ehrverletzungen.
Weitere Informationen zum Thema finden sich in den Broschüren „Schlichten ist besser als Richten“ und „Das Schiedsverfahren nach der Schiedsamtsordnung“ des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz, welche unter jm.rlp.de/publikationen/broschueren zum Download zur Verfügung stehen.

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