Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Anschrift:
Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Wegbeschreibung | Parkplätze | barrierefreier Zugang
Telefon: 06321/401-0
Telefax: 06321/401-291
E-Mail:agnw(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in
Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
Allgemeine Sprechzeiten:
Mo bis FR: 09.00–12.00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Besondere Sprechzeiten gelten für die Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle:
dienstags, donnerstags und freitags 9.00 Uhr - 11.30 Uhr
Die Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle ist montags und mittwochs für den
Publikumsverkehr geschlossen. In begründeten Eilfällen wenden Sie sich bitte an die Pforte.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist jederzeit möglich.
Aktuelles Covid-19 Virus
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefergreifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Behördenleiter:
Dr. Matthias Frey, Direktor des Amtsgerichts
Vertreterin:
Dagmar Sturm, Richterin am Amtsgericht (Ständige Vertreterin des Direktors)
Pressesprecher:
Dr. Matthias Frey, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiterin:
Karin Jung-Jabczynski, Justizamtsrätin
Sprechzeiten:
Mo bis FR: 09.00–12.00 Uhr
Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Besondere Sprechzeiten gelten für die Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle:
dienstags, donnerstags und freitags
9.00 Uhr - 11.30 Uhr
Die Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle ist montags und mittwochs für den
Publikumsverkehr geschlossen. In begründeten Eilfällen wenden Sie sich bitte an die Pforte.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist jederzeit möglich.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Identität des Verantwortlichen:
Direktor des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße Dr. Matthias Frey,
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Justizhauptsekretärin Simone Weber
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt
Telefon: 06321-401-0, Telefax: 06321-401-296, E-Mail: datenschutz.agnw@zw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Pro-zessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessen-vertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Emp-fängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Date
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten; •
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. § 48 Landesdatenschutzgesetz bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten / Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeitsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ist es seit dem 02. Mai 2017 möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden. Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de..
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation notwendig ist.
Der Newsletter des Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße wird in unregelmäßigen Abständen an die Abonnenten versendet. Er beinhaltet Informationen zu aktuellen Themen der Rechtsprechung und zu Entwicklungen unseres Haues.
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„Hinweise nach § 8 Abs. 5 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetzeshaben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt.“
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße betreibt keine Facebook-Seite. Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert.