Ausbildung
Berufsausbildung
Für Schulabgänger bietet die rheinland-pfälzische Justiz interessante Berufsausbildungen an, die durch eine Kombination von Lehr- und Studiengängen zusammen mit einer praktischen Ausbildung umfassend auf die künftigen Aufgaben vorbereitet.
Außerdem kann im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken das Rechtsreferendariat absolviert werden.
Hier finden Sie umfassende Informationen:
Praktikum
Studentinnen/ Studenten
Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Ministeriums der Justiz "Hinweise zur Ableistung praktischer Studienzeiten im In- und Ausland für studierende der Rechtswissenschaften in Rheinland-Pfalz".
Dort finden Sie auch ein Bewerbungsformular. Sie können sich aber auch formlos bewerben.
Bewerbungsfristen:
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Plätze werden entsprechend der vorhandenen Kapazitäten vergeben.
Wegen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Justizamtsrätin Jung-Jabczynski Tel. 06321 401 287.
Schülerinnen/ Schüler
Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ein Praktikum bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zu absolvieren.
Bei diesem Praktikum steht nicht nur die Nachwuchsgewinnung im Vordergrund. Schülerpraktika haben die ebenso wichtige Aufgabe, den jungen Menschen einen Einblick in die Arbeit der dritten Staatsgewalt zu ermöglichen und hierdurch zu einem positiven und realistischen Bild in der gesamten Bevölkerung beizutragen. Dies trifft auf Schülerinnen und Schüler aller Schulzweige gleichermaßen zu, unabhängig davon, ob sich unmittelbar an ihre Schulzeit Beschäftigungsmöglichkeiten im Justizdienst ergeben.
Es gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Für ein verpflichtendes Schulpraktikum ist erforderlich, dass entweder die Schule ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichts hat oder die Schülerinnen und Schüler im Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sind.
- Praktika werden als Kleingruppenpraktika mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen angeboten. Es werden dabei grundsätzlich mehrere Abteilungen des Amtsgerichts durchlaufen.
- Die Dauer des Praktikums beträgt im Regelfall eine Woche; eine Höchstdauer von zwei Wochen kann nicht überschritten werden.
- Ein freiwilliges Praktikum in den Ferien oder ein Langzeitpraktikum (ein Tag die Woche schulbegleitend) sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Die Termine für diese Praktika-Zeiten richten sich nach den Vorgaben der örtlichen Schulen und liegen grundsätzlich in den beiden Wochen vor den Halbjahreszeugnissen Ende Januar und in den zwei Wochen vor den Sommerferien.
Derzeit sind noch folgende Plätze frei:
19.01.2026 bis 23.01.2026 0 Plätze
26.01.2026 bis 30.01.2026 2 Plätze
15.06.2026 bis 19.06.2026 3 Plätze
22.06.2026 bis 25.06.2026 4 Plätze
Weiter ist auch eine Bewerbung für den jeweils jährlich Ende April stattfindenden Boy‘s-oder Girl‘s-Day möglich.
Bitte benutzen Sie das beigefügte Bewerbungsformular. Es wird gebeten, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und einen kurzen tabellarischen Lebenslauf beizufügen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte frühzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin an das Amtsgericht. Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch die Möglichkeit eines Praktikums zu erfragen.
Ansprechpartner ist Frau Justizamtsrätin Jung-Jabczynski, Tel. 06321/401-287.
Nachfolgend ist das Informationsheft „Gericht live erleben“ als pdf-Datei eingestellt, welches Ihnen einen ersten Einblick in die Justiz, insbesondere die verschiedenen Berufsfelder, verschaffen soll.