Zur Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung kann durch einen Beschuldigten ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen sein. In Betracht kommt hierfür insbesondere ein Geschäftsstellenbeamter des Amtsgerichts (vgl. Nr. 60 RiStBV).

Beim Amtsgericht Neustadt ist derzeit JIin Weber als Zustellungsbevollmächtigte bestellt. Wenn Sie der Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts eine Zustellungsvollmacht erteilt haben und wissen wollen, ob und ggf. was an die Zustellungsbevollmächtigte für Sie zugestellt worden ist, können Sie sich per E-Mail (zustellungsbevollmaechtigter.AGNW(at)zw.jm.rlp.de) an Frau JIin Weber wenden.